AGBs

Allgemeine Geschäftsbedienungen der Phanto Handelsgesellschaft m.b.H

 

1.) Geltung

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Phanto Handelsgesellschaft m.b.H, FN 69501 h, kurz Phanto genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vetragspartners, kurz Käufer genannt, der Phanto Handelsgeselschaft m.b.H. erkennen wir nicht an, es sei denn, die Phanto hat ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.3. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.4. Diese Geschäftsbedingungen haben auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, auch wenn nicht ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedienungen Bezug genommen wird, eine uneingeschränkte Geltung.

 

2.) Vertragsabschluss

2.1. Mit Bestellung, gegebenenfalls mit Unterzeichnung des Lieferscheines, spätestens aber mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen, dies gilt auch bei Verkauf ab Reiselager.

 

3.) Preis

3.1. Alle von uns genannten Preise sind exklusive Umsatzsteuer und ab Lager Mauerbach zu verstehen.

3.2. Versicherung, Verpackung und Versandspesen sind nicht im Preis inkludiert.

3.3. Sollten sich die Lohnkosten oder andere, für die Kalkulation relevante Kosten oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

 

4.) Lieferung

4.1. Die Versandkosten für die Lieferung der Ware trägt der Käufer.

4.2. Bei einer etwaigen Rücksendung der Ware, die nicht auf einer berechtigten Reklamation beruht, trägt der Käufer Kosten und Gefahr der Retourlieferung.

 

5.) Lieferzeit

5.1. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.

5.2. Bei Lieferverzug ist der Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns eine schriftliche Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt wurde.

 

6.) Auswahlen

6.1. Wurden Waren auf Wunsch des Käufers zur Auswahl überlassen, dann gelten diese als käuflich vom Empfänger übernommen, wenn wir nicht binnen 14 Tagen der im beigefügten Auswahlschein angegebenen Frist die Ware zurückerhalten.

6.2. Der Auswahlempfänger (Käufer) hat für den vollen Versicherungsschutz der Ware zu sorgen.

 

7.) Mängel

7.1. Mängelrügen und andere Reklamationen sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach Warenverbringung schriftlich anzuzeigen.

 

8.) Gewährleistung

8.1. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und endet nach sechs Monaten. Gewährleistungsansprüche kann die Phanto nach ihrer Wahl durch Lieferung mangelfreier Ware, durch Verbesserung, durch Nachlieferung oder durch Rückabwicklung des Vertrages erfüllen.

 

9.) Schadensersatz

9.1. Schadensersatzansprüche des Käufers gleich welcher Art sind der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert der Ware exklusive Steuern begrenzt.

 

10.) Zahlungsbedienungen

10.1. Es gelten unsere Zahlungsbedingungen, die jeweils auf unseren Rechnungen abgedruckt sind.

10.2. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

10.3. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

10.4. Die bei uns eingehenden Zahlungen werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet, wobei der Reihenfolge nach zuerst die offenen Zinsen, dann die Kosten und schließlich das Kapital abgedeckt werden.

10.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

10.6. Wechsel müssen diskontfähig sein und werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Die anfallenden Wechselspesen zahlt der Käufer.

 

11.) Eigentumsvorbehalt

11.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

11.2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

11.3. Solange Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir auch ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, unter gleichzeitiger Erklärung des Rücktritts vom Vertrag unsere Ware zurückzunehmen.

 

12.) Gerichtsstand Rechtswahl und Erfüllungsort

12.1. Gerichtsstand ist für beide Teile ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in St. Pölten/Österreich

12.2. Es gilt österreichisches Recht und die Vertragsprache ist Deutsch.

12.3. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12.4. Der Erfüllungsort ist der Firmensitz der Phanto.